Donnerstag, 17. Januar 2008

So, nun will ich euch nicht länger langweilen

Der Rover ist Angemeldet und fährt sehr gut.

Donnerstag, 18. Oktober 2007

letzte Mail

Hallo Frau vvvvv

Ich verspreche, daß ist die letzte E-Mail an Sie.

Ich habe aber noch zwei Fragen:

Welche weitere Wahrheit, meinen Sie finden zu können, mit der großen Eidesstattlichen Versicherung?

Wenn es um die rechte dritter geht.

Versichere ich ihnen, auch per Eidesstatt, das der jenige, der glaubhaft machen kann das er rechte an dem Fahrzeug hat, von mir noch das Spritgeld bekommt, um die Karre bei mir abzuholen.

Den weitern Nutzen der Eidesstattlichenerklärung bitte ich Sie mir., in meinem Fall zu erklären.

Da ich mit ihrer Erklärung welche den förmliche und die formlose zustand der Eidesstattlichen nicht klar komme und die von mir gelieferten Vorschläge ihrer Prüfung nicht standgehalten haben.

Ich, aber jede weitere Verwechselung vermeiden möchte, bitte ich Sie doch um eine Schriftlichen Darstellung ihrer Wünsche.

Da es in ihrem ermessen liegt ob eine Eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden muß Bitte ich Sie höfflich auf diese, im betracht auf nutzen und wert des Fahrzeuges ca. 400 Euro, zu verzichten.

Wie ich ihnen schon persönlich mitgeteilt habe, spricht der Verkäufer nicht mehr mit mir und das er nur eine kleine Eidesstatt abgeben hat, ist mein Fehler, ich habe ihm den Vordruck der kleinen Eidesstatt geschickt.

Wenn alles nicht hilft und Sie es rechtlich nicht vertreten können, bitte ich mir einen Weg aufzuzeichnen wie ich die Karre verschrotten kann ohne den Kfz-Brief.

Gruß Harald Krutzki

Dienstag, 16. Oktober 2007

Das Ende


Hallo Frau vvvv

Ich hoffe ihr Urlaub war schön.
Leider bin ich in der Sache mit meinem Rover noch nicht so richtig weiter gekommen, ohne ihre Mithilfe, Sie können sich erinnern?

Meine frage, ist die Eidesstattliche Versicherung aus Gießen gekommen?
Danke für eine kurze Rückmeldung.



leider ist bisher in Göttingen noch nichts passiert. Vielleicht sollten Sie noch einmal dem Verkäufer auf die Füße treten?



Hallo Frau vvvvvv, aus Göttingen wird für mich auch leider nichts kommen.

Wir brauchen eine Bestätigung aus Gießen von dem Herrn xxxx

Ich weiß leider nicht wie es zu Göttingen kommen konnte.

Wenn aber auch aus Gießen nicht gekommen ist, warum auch, wäre es nett wenn Sie es mal dort versuchen.

Ihr Wort hat bestimmt mehr Gewicht als meins.

Ob der Verkäufer mich verarscht weiß ich nicht, ich habe bis jetzt schon an 15 mal deswegen mit ihm Tel. und er hat mir versichert dass er die Versicherung abgegeben hat.



Hallo Herr Krutzki,


Sie sagten mir in einem unserer Telefonate, der Brief sei in Göttingen verloren gegangen. Aber das ist jetzt letztendlich auch egal. Denn derjenige, der den Fahrzeugbrief verloren hat, muss die eidesstattliche Versicherung darüber abgeben. Darauf, dass das geschieht, habe ich keinen Einfluss. Das können nur Sie selbst in die Wege leiten.


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Hallo Frau


Ich hatte gehofft, weil Sie es angeboten haben, dass Sie einmal nachzufragen ob etwas passiert ist.

Ich weiß nicht ob der Herr xxxx es wirklich gemacht, ich war nicht dabei.

Weil die Damen und Herren in Gießen wohl nicht wussten wofür die Eidesstattliche Versicherung bei so einem alten Auto gut sein soll.

Aber andere Länder andere Sitten.

Danke für ihre Hilfe.



Hallo, ja genau so, Göttingen war eine Verwechselung.


Herr xxx (der Verkäufer) hat in Gießen die Eidesstattliche Versicherung abgegeben.


Gruß Harald Krutzki

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Sie meinen also, die eidesstattliche Versicherung wäre dort abgenommen und nicht nach Unna weitergeleitet worden?


Abgeklärt hatte ich das bereits mit Göttingen .... :)!


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Krutzki, Harald
Gesendet: Montag, 15. Oktober 2007 09:40
An: '
Betreff: AW: Rover aus Giessen

Guten Morgen Frau


Ich wollte mal nach hören, ob die ZB 1, von meinem Rover aufgeboten wurde und dem Zulassungstermin, wenn keine Einwände bestehen, der 15.11.2007 sein kann?


Ihr Chef hatte mir diesen Termin genannt.


Die Eidesstattliche Versicherung liegt mir in Urschrift vor.



Hallo Herr Krutzki


übrigens: zu der eidesstattlichen Versicherung benötige ich auch eine Kopie des Kaufvertrages des Herrn xxx, aus dem hervorgeht, dass er die Fahrzeugpapiere erhalten hat. So hatte ich es auch dem Landkreis Gießen mitgeteilt, von dem ich aber leider noch nichts bekommen habe.


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Krutzki, Harald
Gesendet: Montag, 15. Oktober 2007 11:04
An:
Betreff: AW: Rover aus Giessen

Hallo, ich finde es Aufbauend dass Sie ihre erforderlichen Unterlagen Schritt für Schritt erweitern.


Sie bekommen eine beglaubigte Verlustanzeige auf dem Vordruck der Stadt Unna, einen Kaufvertrag in dem er zusichert das es sein Eigentum war, eine 21 Untersuchung, eine HU, eine Anfrage ans KBA.
Warum soll es einen Nachweiß darüber geben das er die Fahrzeugpapiere bekommen hat? Er hat doch schon unterschrieben dass er Sie Verloren hat,

So langsam sollten auch ihnen die Argumente ausgehen, was gegen die Zulassung spricht.

Wofür sollen den diese Unterlagen jetzt schon wieder gut sein?

Wie oft und wie lange sollen sich gut verdienende Leute noch damit beschäftigen?

1. Die Zulassungsstelle hat im privatrechtlichen sinne keine Zweifel am Eigentum zu haben : § 25 StVZO ( 4 )

2. Das Eigentum regelt das Bürgerliche Gesetzbuch und nicht die StVZO oder das StVG.

3. Die Eidesstattliche Erklärung bezieht sich auf den "VERBLEIB" des abhanden gekommen


Sehr geehrter Herr Krutzki,
so langsam reicht es mir aber auch. Bisher habe ich mich dafür eingesetzt, dass Sie die Dokumente zusammen bekommen, die Sie benötigen, habe zunächst mit dem Kreis Chemnitz, dann mit dem Kreis Göttingen Kontakt aufgenommen und als Ihnen dann einfiel, dass der Verkäufer ja in Gießen wohnt, nun auch noch mit Gießen. Das war reiner Service meinerseits, um all diese Dinge hätten Sie sich eigentlich selbst kümmern müssen. Ich freue mich, dass sie sich so nett dafür bedanken.
Meine zweite mail, die ich Ihnen vorhin geschickt habe, war noch einmal eine Erinnerung für Sie an das, was wir alles schon mehrmals besprochen haben und, wie ich erfahren habe, Ihnen mein Vorgesetzter, Herr Ashoff, während meines Urlaubs auch noch einmal erklärt hat.
Eine beglaubigte Verlustanzeige auf einem Vordruck der Stadt Unna wird Ihnen sicherlich nicht weiter helfen. Was ich benötige, ist eine eidesstattliche Versicherung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes, wie es in § 5 Straßenverkehrsgesetz vorgegeben ist.
Der § 25 StVZO, den Sie zitieren, ist nicht mehr existent, aber zu Ihrer Information: in der inzwischen gültigen Fahrzeugzulassungsverordnung steht in § 12 Abs. 6, dass die Zulassungsstelle keine privatrechtlichen Sachverhalte entscheidet.
Es ist richtig, dass die Zulassungsstelle im Zulassungsverfahren das Eigentum nicht prüft, wenn die Fahrzeugdokumente vollständig vorgelegt werden. Wenn jedoch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss, ist vorher sehr wohl die Verfügungsberechtigung zu prüfen. Das können Sie in § 12 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung nachlesen.
Die Frage, wie lange und wie oft sich noch gut verdienende Leute damit beschäftigten, sollten Sie sich selbst stellen. Vielleicht werden Sie sich jetzt einmal selbst in die Lage versetzen, die vollständigen Unterlagen hier vorzulegen.
So viel dazu. Wenn Sie sich also nachher auf den Weg hierher machen, sollten Sie eine ordentliche eidesstattliche Versicherung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes mitbringen, und zwar eine, die von der Person, die den Fahrzeugbrief verloren hat, entweder bei der für diese Person zuständigen Zulassungsstelle oder einem Notar persönlich abgegeben wurde. Ansonsten kann ich ohnehin nichts für Sie tun.

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Krutzki, Harald
Gesendet: Montag, 15. Oktober 2007 14:22
An:
Betreff: WG: Rover aus Giessen

Ja, so ist das wohl.

Ich weiß nicht ob der Bürgermeister der Stadt Allendorf (Lumda) Notar ist, aber zuständig für den Bürger xxxx, ist er bestimmt.

Wenn Sie sich die Mühe machen und sich den Vordruck des Kreises Unna für die Eides statt anschauen, steht darauf zu lesen das die Personendaten amtlich beglaubigt sein müssen.

Sind Sie jetzt der Meinung das der Bürgermeister von Allendorf (Lumda) und dessen Verwaltungsangestellten nicht berechtig sind die Kopie eines Reisepasses amtlich zu beglaubigen?
Ich schildere ihnen jetzt mal meine Sicht der Dinge.
Ich bin bei Ihnen aufgeschlagen um einen Rover a
nzumelden.
Nach Durchsicht aller Unterlagen haben Sie mir mitgeteilt, dass ich noch einen Kaufvertrag und die Eidesstatt vorzulegen hätte, dann könnten Sie den Brief aufbieten. Darauf habe ich gesagt, dass ich die Eides statt ja selber unterschreiben könne, da ich keinen Brief habe, daraufhin haben Sie mich belehrt, das wäre nicht rechtens.
Durch die weitere Unterhaltung kam es durch mich zu der Aussage, es gäbe auch noch ehrliche Menschen, worauf Sie dann geantwortet haben, wer soll das denn sein.

Na ich, habe ich geantwortet, daraufhin haben Sie mehrmals laut geantwortet das wäre ja wohl die größte Lüge des Tages.
Mir war allerdings nicht zum Lachen und ich bin ruhig geblieben.
Der Kaufvertrag wurde innerhalb weniger Tage eingereicht.
Zur Beachtung: Mit genau dieser Menge an Unterlagen habe ich persönlich vor drei Jahren meinen 204 Peugeot angemeldet
bekommen und so stand es auch bei meinem ersten Besuches, wegen dem Rover im Internet, leider wurde diese zwischenzeitlich geändert.

Also 21 Untersuchung, Kaufvertrag, AU/HU und Anfrage beim KBA durch das Amt.

Die Aufbietung wurde nach der Zulassung durchgeführt, deswegen hatten Sie immer noch den Brief [Harald Krutzki] von dem 204 Peugeot in ihrer Schublade, die Frage lautet natürlich, warum habe ich auch einen?
In Ihren Vorschriften steht, dass der Brief persönlich abgeholt werden muss oder nach 14 Tagen kostenpflichtig zugestellt werden muss.
Zurück zum Thema.

Dann haben Sie vor ihrem Urlaub eine Anfrage nach Göttingen geschickt, obwohl Sie den Kaufvertrag vorliegen hatten, Anschrift Allendorf, das gehört zu Gießen.
Welchen Zweck und Inhalt diese Anfrage hatte, ist mir nach heutigem Kenntnisstand nicht klar, weil wenn es eine beglaubigte Eidesstatt gegeben hätte, diese in Urschrift bei ihnen hätte vorliegen müssen, um weitere Schritte zu unternehmen.
Zum damaligen Zeitpunkt war ich der Meinung, dass diese Anfrage gereicht hätte.
Der Verkäufer hat sich natürlich mir gegenüber nicht korrekt verhalten, weil er mir zugesichert hat, dass er die Eides statt auf dem Amt abgegeben hätte.
In ihrem Urlaub habe ich nachgefragt ob die Eides statt bei Ihnen im Amt angekommen ist, weil ich der Meinung war, der Verkäufer hätte
so gehandelt wie besprochen.
So kam ihr Chef ins Spiel, Herr vvvv wollte mir dann einreden, dass, nachdem mir die Verwechselung aufgefallen ist, für Göttingen/ Gießen das gleiche Straßenverkehrsamt zuständig ist.
Ich habe ihm dann versucht zu erklären das die beiden genannten Orte ca. 200 km weit auseinander liegen.
Auf weiterem Nachfragen, wie es den nun weiter gehen soll, wurde mir von Herrn vvvv mitgeteilt, dass nach Vorliegen der Eidesstatt die Aufbietung durchgeführt werden kann.
Dass Sie einen Nachweiß über den Erhalt der Papiere an den Herrn xxx haben wollen, war weder von Ihnen noch von dem Herrn vvvvv erwähnt worden.
Das ist der Sachverhalt, wie ich ihn kenne und darauf lege ich jeden Eid ab.
Jetzt, nachdem ich alle Papiere zusammen habe, soll ich noch mal den Verkäufer anbetteln, dass er mir den Besitz der Unterlagen bestätigt,
obwohl er schon den Verlust eidesstattlich versichert hat??
Mal eine ganz persönliche Frage: "Warum können Sie mich nicht leiden, was habe ich Ihnen seit unserer ersten Begegnung getan??
Ja. ich war bei Ihrem Vorgesetzten ein Stockwerk höher, aber der hat nur Ihre Vorgehensweise bestätigt.
Das ist doch kein Grund für persönliche Schikane, als solche empfinde ich ihre Verhaltensweise nämlich.

Gruß Harald Krutzki


Man könnte ja auch so vorgehen.

Wäre nett wenn sie noch mal darüber nachdenken würden.

Unbedenklichkeitserklärung der Zulassungsbehörde

Die Neuausstellung des Fahrzeugbriefes und die Durchführung des Aufbietungsverfahrens kann auch bei der für einen eventuellen neuen Halter oder der nach Umzug zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine schnelle Umschreibung des Fahrzeuges im neuen Zulassungsbezirk notwendig ist und man damit nicht die ca. 6 Wochen bis zum Abschluß des Aufbietungsverfahren warten möchte. Die Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung ist nur durch die kennzeichenführende(!) Zulassungsbehörde möglich.

Die Zulassungbehörde stellt dem Berechtigten eine Erklärung aus, dass sie nach Prüfung der Fahrzeugakte gegen die Neuausstellung des Fahrzeugbriefes in einer anderen Zulassungsbehörde keine Bedenken hat. Sie fügt dieser Erklärung ein technisches Datenblatt des Fahrzeuges bei.

Mit der Unbedenklichkeitserklärung und auf der Grundlage des technischen Datenblattes kann die neue Zulassungsbehörde den neuen Fahrzeugbrief ausstellen und ggf. das Aufbietungsverfahren durchführen. Es kann sofort die Zulassung auf den neuen Halter bzw. die Umschreibung erfolgen. Der Fahrzeugbrief wird nach Ablauf der Aufbietungsfrist ausgehändigt. Die Aushändigung kann dann auch auf den neuen Halter/Eigentümer erfolgen.


(1) Die Behörde darf bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides statt nur verlangen und abnehmen, wenn die Abnahme der Versicherung über den betreffenden Gegenstand und in dem betreffenden Verfahren durch Gesetz oder Rechtsverordnung vorgesehen und die Behörde durch Rechtsvorschriften für zuständig erklärt worden ist. Eine Versicherung an Eides statt soll nur gefordert werden, wenn andere Mittel zur Erforschung der Wahrheit nicht vorhanden sind, zu keinem Ergebnis geführt haben oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Von eidesunfähigen Personen im Sinne des § 393 der Zivilprozessordnung darf eine eidesstattliche Versicherung nicht verlangt werden.



Versicherung an Eides statt

Die Zulassungsbehörde ist berechtigt, auf der Grundlage des § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt zu fordern, wenn bestimmte, zur Vorlage geforderte Dokumente verloren oder sonst abhanden gekommen sind.

Die Abgabe der Versicherung an Eides statt richtet sich nach den unten aufgeführten Bestimmungen des § 27 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG). Die Erklärung des Versichernden kann daher nur persönlich gegenüber einem Berechtigten abgegeben werden. Die Mitarbeiter des Bürgerservice sind dazu besonders ermächtigt worden.
Sie können diese Erklärung aber auch vor einem Notar oder anderen in § 27 ThürVwVfG aufgeführten Berechtigten abgeben und uns anschließend vorlegen.


Morgeeen

Da es sich um eine förmliche Versicherung an Eides statt handelt und wie der Name "förmlich" schon vorgibt, sollte es sich ja um einen Vordruck handeln.

Ich habe mal zwei raus gesucht, wenn sie mir bitte Mitteilen würden welchen Vordruck Sie bevorzugen wäre mir schon mal geholfen.


Guten Morgen Herr Krutzki,

Sie haben sich ja wirklich sehr viel Mühe gegeben. Aber leider entspricht nicht alles, was Sie so mühevoll erarbeitet haben, den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass seit dem 1.3.2007 ein neues Gesetz in für die Zulassung von Fahrzeugen gilt, und zwar die Fahrzeugzulassungsverordnung. Die bis dahin gültige Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ist stark verändert worden und gilt nun für einen vorübergehenden Zeitraum, und zwar bis zum Erlass einer Fahrzeugtechnikverordnung, nur noch für einige technische Belange.
Von Ihnen zitierte Vorschriften aus der "alten" Straßenverkehrs-Zulassungsordnung" sind daher nicht mehr gültig. Des weiteren führen Sie thüringisches Landesrecht an. Wenn das zur Anwendung kommen soll, dann muss die Angelegenheit auch in Thüringen, also in Chemnitz, bearbeitet werden. Da sie aber in Nordrhein-Westfalen bearbeitet wird, gilt hier nordrhein-westfälisches Landesrecht.

Zunächst beschreiben Sie den Vorgang, wie er zur Anwendung kommt, wenn zwei Zulassungsstellen beteiligt sind. Das haben Sie sehr richtig beschrieben und genauso habe ich es auch gehandhabt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Chemnitz liegt mir schon lange vor.
Dann aber unterliegen Sie einem Irrtum.
Die Zulassungsstelle kann nicht gleichzeitig mit der Aufbietung die Zulassung auf den neuen Fahrzeughalter durchführen.
§ 12 Abs. 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung besagt, dass eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist ausgefertigt werden darf. Dabei handelt es sich im übrigen um Bundesrecht, das gilt also in allen Bundesländern.

Bezüglich der Versicherung an Eides statt, die ja in Nordrhein-Westfalen abgegeben wird, kommt, wie schon beschrieben, nordrhein-westfälisches Recht zur Anwendung. Aber wie in Thüringen kann auch in NRW die Erklärung nur gegenüber einem Berechtigten abgegeben werden. Jedoch sind nicht die Mitarbeiter in den Bürgerbüros berechtigt, diese entgegen zu nehmen, sondern nur besonders ermächtigte Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros. Selbstverständlich kann die eidesstattliche Versicherung auch bei jedem Notar abgegeben werden.

In Ihrer zweiten email schicken Sie mir verschiedene Vordruck-Muster, die für eidesstattliche Versicherungen verwendet werden können. Diese entsprechen weitestgehend der nicht den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes NRW entsprechenden "kleinen" eidestattlichen Versicherung, wie Sie sie ja auch vorliegen haben.

Ihre Auffassung, das Wort "förmlich" weise darauf hin, dass eine Erklärung auf einem Vordruck abgegeben werden kann, ist nicht richtig. "Förmlich" bedeutet, dass eine gewisse Form einzuhalten ist, also eine Erklärung nicht formlos (mit eigenen Worten) abgegeben werden kann. Das bedeutet nicht, dass ein Vordruck verwendet wird. Gerade die große eidesstattliche Versicherung ist etwas umfangreicher, da vor allem der Erklärungstext individuell auszufüllen ist. Auch diese ist im Grunde genommen ein Vordruck, da sie äußerlich immer gleich aussieht. Sie kann aber nicht von der abgebenden Person selbst ausgefüllt werden, sondern von der entgegennehmenden Person. Das ist der gravierende Unterschied.

Die eidesstattliche Versicherung, die Ihnen mit beglaubigter Unterschrift vorliegt, bezieht sich auf den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I. Da das Fahrzeug offensichtlich schon vor 2005 außer Betrieb gesetzt wurde, ist davon auszugehen, dass der Fahrzeugschein seinerzeit bei der Außerbetriebsetzung eingezogen wurde. Abhanden gekommen ist neben dem Fahrzeugbrief dann wohl nur die Abmeldebescheinigung.

Es ist also nach wie vor die eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes abzugeben. Diese eidesstattliche Versicherung ist von dem letzten Fahrzeughalter abzugeben oder von der Person, der nachweislich die Fahrzeugpapiere durch den Fahrzeughalter ausgehändigt wurden und die den Fahrzeugbrief verloren hat. Das ist in Ihrem Fall lt. Ihren Aussagen geschehen. Der Nachweis darüber, dass eine andere Person, als der letzte Fahrzeughalter die Fahrzeugdokumente in Besitz hatte, wird i. d. R. durch Vorlage des Kaufvertrages erbracht, in dem ein Vermerk über die Übergabe der Fahrzeugdokumente enthalten ist.

Ihr Hinweis darauf, dass die eidesstattliche Versicherung nur gefordert werden soll, wenn andere Mittel zur Erforschung der Wahrheit nicht vorhanden sind, zu keinem Ergebnis geführt haben oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, ist richtig. Aber genau das trifft in Ihrem Fall zu. Es liegen keine Fahrzeugdokumente mehr vor und es kommt erschwerend hinzu, dass sie nicht beim letzten Fahrzeughalter verloren gegangen sind. Wie wollen Sie den Beweis erbringen, dass diese tatsächlich nur verloren gegangen sind? Sie selbst können es doch auch gar nicht wissen, da nicht Sie den Fahrzeugbrief verloren haben. Es ist also nur wie von mir beschrieben möglich. Auf die Vorlage des Kaufvertrages bei mir verzichte ich, wenn Herr Esser ihn bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in der für ihn zuständigen Behörde in Gießen bzw. bei einem Notar vorlegt.

Ich denke, Sie sollten nun doch diesen Weg beschreiten, damit die Angelegenheit endlich ein positives Ende nehmen kann. Es ist nicht sinnvoll, weitere Zeit für Diskussionen aufzuwenden. Im übrigen habe ich einen Ausdruck meiner email vom 17.9.07 vorliegen, in der ich Sie bereits schriftlich an das Erfordernis der eidesstattlichen Versicherung erinnert habe. Sie können mir also wirklich nicht nachsagen, ich hätte Ihnen das nicht alles schon einmal erklärt.


Donnerstag, 27. September 2007

Amt

Ich versuche seit 3 Wochen meinen Rover anzumelden. Ich habe keinen Brief und keinen Kaufvertrag, großer Fehler.

Aber TÜV (eine21) und HU

Beim Ausbreiten der Unterlagen auf dem Amt bekam ich gleich das Gefühl, ich wäre ein Betrüger.

Wie kann man nur ein Auto ohne alles Kaufen??

Warum nicht ???

Es gibt doch nicht nur Verbrecher!!!

Also hat die gute Frau die Ident. Nr. in den Rechner gehackt.

Die Karre in Chemnitz zuletzt angemeldet OHHH kam es aus den Tiefen des Raumes, an dem Wagen wurden schon mal die Nummernschilder geklaut, OH Gott.

Meine Frage, das Auto aber nicht, oder?

Nee, dass Auto ist sauber.

Von wem haben Sie den Wagen denn?

Von einem aus Giessen .

Ja dann brauchen wir einen Kaufvertrag und eine Eidesstattliche Versicherung das der Brief wech ist.

Warum?? KBA anfrage, aufbieten und nach 4 Wochen anmelden, sag ich der guten Frau.

Nee, wir brauchen eine Eidesstattliche, meint Sie.

Wo ist der Zettel, unterschreibe ich blind, ich habe keinen Brief.

Nee nee, nicht von ihnen, von dem der den Brief verklümmelt hat.

Der ist Tot!

Dann von dem Erben.

OH Gott.

Ich also den Verkäufer angebettelt das er mir einen Kaufvertrag schickt und das er aufs Amt geht und die Eid. Versicherung abgibt.

Dann habe ich der guten Frau vom Amt, den Kaufvertrag geschickt und Sie gebeten, dass Sie doch eine Anfrage nach Giessen schickt damit die schon mal wissen um was es geht.

Der Verkäufer ruft an, 3 Stunden Amt, keiner weiß was das soll und um was es geht.

Der Verkäufer (danke Stefan) hat es aber geschafft sie abzugeben.

Heute, ich also wieder aufs Amt, die gute Frau hat Urlaub, der Leiter ist aber wieder da.

Der Leiter, ich war im Urlaub, ich weiß jetzt aber nichts von dem Vorgang. (ruhig Brauner)

Auf dem Zettel, den die gute Frau, zurückgelassen hat, steht anfrage nach Göttingen geschickt mit Bitte um Benachrichtigung.

Göttingen???? Giessen bitte.

Leiter das ist doch das gleiche die haben zwei Ämter.

(ruhig Brauner) Mein Giessen liegt aber bei Wetzlar nicht bei Kassel!!!

Aber die Postleitzahl ist doch 35 und Göttingen hat 37.

(Meister!!) Handy an, Verkäufer angerufen (doofe Blicke vom Leiter) wo warst du? „Giessen“

Danke melde mich später noch mal.

(Ruhig Brauner) Giessen „Meister“

Ja dann sollen die aus Giessen uns das doch Faxen (ruhig brauner)

Können Sie da nicht anfragen??

Neee, da weiß ja keiner um was es geht. (ja Meister)

Jetzt weiß die komplette Rep. vom KBA über Göttingen, Chemnitz, Giessen und Unna bescheid das es das Auto gibt, schön nee.

Wann kann ich den Anmelden wenn die Eides. da ist?

Die Veröffentlichung der Aufbietung ist immer am 1. und am 15 jeden Monats, den ersten schaffen wir wohl nicht 4 Wochen muss es öffentlich sein, also am 15.11.2007

Super soll ja ein Winter Auto werden.

Und dann kommt der Höhepunkt.

Sie sind doch der Herr H.K.

Jaa

Sie haben doch noch einen Peugeot?

Jaa

Wir haben da noch einen Vorgang, den Brief für den Peugeot der ist noch bei uns.

Nee, Meister den habe ich, aber das war der gleiche Tatbestand wie jetzt Auto ohne Brief, ist aber schon drei Jahre alt. Der Vorgang!!! Auto steht draußen!

Mhh ( Leiter)

Ich bedanke mich höfflich für die Hilfe und verlasse still das Amt.

Gruß Harald


Montag, 24. September 2007

Tag 3

6:00 Die Nacht ist schlagartig vorbei.

Erst mal den Inhalt der Kaffeetasse über den Frühstückstisch verteilen, sch...

Den Tag gleichmäßig bis 15:15 auf der Arbeit verbringen und darüber nachdenken ob ich mit zum Bullitreffen nach Hannover mitfahren möchte. The Who spielen dort.

Ich überlege ob ich Ereignisse aus der Vergangenheit aufarbeite und veröffentliche.

Rover 827 neulich gekauft für 180 Euro abgeholt, ein bißchen geschraubt neue Reifen einen neuen Achsträger (der eigentlich nicht geplant war) und schon hatte er TÜV leider hat das Straßenverkehrsamt Probleme damit das Auto, ohne alten Brief anzumelden, obwohl laut KBA anfrage alles I.O ist.

Naja, jetzt soll ich von dem Vorbesitzer der den Brief verschlampt hat eine Eidesstattliche Versicherung ranschaffen.

Die spinnen, die Römer.

Tag 2

Sonntag, an diesem Wochentag versuche ich, es zu vermeiden rumzuschrauben.


Wir haben die Löwen ausgeführt und sind Spazierengegangen das Wetter war herrlich.



Danach wollte wir noch zu den Helldrivern aber angesichts der Eintrittspreise mußte ich leider passen und habe uns, statt dessen, bei MC eingeladen.


Danach noch zum Eis beim Italiener und somit war es ein schöner Sonntag.


Tag 1

Haraldshotwheel


Heute am 22.09.07 bin ich zu meinen Kumpel T.. gefahren, um an seinem Goggo, die Bodengruppe weiter zuschweißen.

So richtig was geschafft haben wir aber nicht, daß Wetter war einfach zu schön, so haben wir mehr in der Sonne gesessen, als uns mit Rostigem Blech abzuplagen.

Aber immerhin ein weiteres Bodenblech auf der Fahrerseite ist jetzt neu.

Somit haben wir auf der Fahrerseite alle Bleche erneuert. Fußraum, Sitzfläche, Fußraum hinten und den Außenschweller.


Sieht schon mal gut aus. Bilder kommen noch.